
15 Jahre familienpsychologische Erfahrung – fundiert, menschlich, lösungsorientiert
Seit über 15 Jahren ist das Institut für Psychologische Dienstleistungen Dr. Bartoschek im Bereich familienpsychologischer Begutachtungen tätig. In dieser Zeit haben wir an über 500 familiengerichtlichen Verfahren mitgewirkt – als Sachverständige, als Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartner, als Brückenbauer. Diese langjährige Erfahrung hat unsere Haltung geprägt: Ein gutes Gutachten ist präzise in der Erhebung, klar in der Argumentation – und enthält eine Lösung, die sich nicht nur auf dem Papier bewährt, sondern auch im Alltag funktioniert.
Zeit und Haltung – statt Druck und Oberflächlichkeit
Wir nehmen uns für jede Begutachtung die notwendige Zeit. Denn wir sind überzeugt: Menschen, die unter Zeitdruck stehen oder sich nicht sicher fühlen, können sich nicht offen und frei äußern. Für eine tragfähige Einschätzung braucht es Ruhe, Struktur und Respekt – gerade in hochstrittigen Situationen. Diese Haltung ist Grundlage unserer Arbeit mit Kindern, Eltern und allen weiteren Beteiligten.
Mehrsprachige Begutachtung mit wissenschaftlicher Fundierung
Unser Institut mit Sitz in Herne bietet psychologische Begutachtungen in familienrechtlichen Kontexten auf Deutsch, Polnisch und Englisch an. In allen drei Sprachen setzen wir wissenschaftlich fundierte psychometrische Verfahren ein. Relevante Gespräche werden grundsätzlich als Audioaufnahmen dokumentiert, Interaktionsbeobachtungen erfolgen in der Regel per Video – zur Sicherung der Nachvollziehbarkeit und Qualität unserer Arbeit.
Ein Drittel unserer Fälle endet ohne Gerichtsentscheidung
Transparenz und Wissenschaftlichkeit können Konflikte nicht nur analysieren, sondern auch lösen helfen. In rund 34 % der Fälle, an denen wir mitwirken, kommt es nicht zu einer gerichtlichen Entscheidung, weil die Beteiligten durch unsere Arbeit zu einer tragfähigen, einvernehmlichen Lösung gelangen – im Sinne des Kindeswohls und der elterlichen Rechte.
Qualitätsstandards
Unsere Gutachten erfüllen nicht nur die „Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht“, sondern orientieren sich zusätzlich an den erweiterten „Qualitätsmerkmalen in der familienrechtspsychologischen Begutachtung“ von Salewski & Stürmer. An diesen Maßstab lassen wir uns nicht nur intern messen – wir haben uns auch einer freiwilligen externen Überprüfung unterzogen.
Unser Team – und unser Anspruch
Unser regionaler Schwerpunkt liegt in Nordrhein-Westfalen, Begutachtungen sind jedoch im gesamten Bundesgebiet möglich. Aktuell sind bei uns neben Herrn Dr. phil. Dipl.-Psych. Sebastian Bartoschek auch Frau M.Sc. Psych. Nadine Bauers-Siebold, Herr M.Sc. Psych. Jan Masur sowie Frau M.Sc. Psych. Angela Aßmuth als familienpsychologische Gutachterinnen und Gutachter tätig.
Kontaktaufnahme und Beauftragungsrahmen
Wenn Sie Interesse an einer Beauftragung haben oder offene Fragen zu unserem Vorgehen klären möchten, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir verstehen uns als wissenschaftlich arbeitende, menschlich zugewandte Begleiter juristischer Prozesse – mit Blick auf das Kind, die Familie und die Zukunft.
Bitte beachten Sie: Privatgutachterlichen Anfragen stehen wir grundsätzlich ablehnend gegenüber. Unsere Tätigkeit erfolgt auf gerichtliche Anordnung.
