Justiz

Die Würde des Menschen ist unantastbar. Dieser Kernwert unseres Grundgesetzes ist unverhandelbar.

Doch steht die Justiz oft vor der schwierigen Frage, verschiedene Persönlichkeitsrechte gegeneinander abzuwägen. So gilt es in manchen Fällen das Kindeswohl eines noch unmündigen Menschen im Vergleich zu den elterlichen Rechte der Herkunftsfamilie zu betrachten und zu beurteilen.

Das Institut für Psychologische Dienstleistungen versteht sich hier als die Jurisdiktion unterstützend bei der Urteilsfällung (Gutachten) und der Durchführung (Umgangskontakt und Verfahrensbeistandschaft).

Dabei greifen wir auf ein interdisziplinär ausgerichtetes Team zurück, sind in der Lage, unsere Dienstleistungen auch in englischer und polnischer Sprache anzubieten, bilden unser Team regelmäßig fort, und stehen auf dem Standpunkt, dass Transparenz und Wissenschaftlichkeit Pfeiler konsensfähiger Lösungen sind.

Unsere Gutachten erfüllen dabei nicht nur die „Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht„, sondern gehen darüber hinaus auf die von Salewski & Stürmer aufgestellten „QUALITÄTSMERKMALE IN DER FAMILIENRECHTSPSYCHOLOGISCHEN BEGUTACHTUNG“ ein. Von letztbenannten haben wir uns im Nachhinein auch freiwillig überprüfen lassen.